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08.05.2009 - Dr. Heinrich Miks Übersicht | Drucken

Ärzteblatt - Ausgabe vom 07.05.09

Kritik an süddeutschen Hausarztverträgen

Artikel Dr. Heinrich Miks, Stellvertr. Vorsitzender des LPNRW/LPWL


7. Mai 2009

 Ärzteschaft

 Kritik an süddeutschen Hausarztverträgen

Köln –
Vor dem Hintergrund der Hausärztedemonstration in Düsseldorf am 6. Mai hat es 
auch Kritik an den Vertrags-Blaupausen des Baden-Württemberg gegeben. Zu den Ärzten, die diesen kritisch gegenüber stehen, gehört Heinrich Miks. Der Internist arbeitet in Hamm in einer gastroenterologischen Schwerpunktpraxis gemeinsam mit weiteren fach- und hausärztlichen Kollegen. Den Hausärztefunktionären wirft er vor, die Einnahmen aus Verträgen wie in Bayern oder Baden-Württemberg gezielt schön zu rechnen. Behauptungen wie die, es gebe keine Fallzahlmengenbegrenzung, führten zusätzlich in die Irre.

Miks Kritik im Detail: Derzeit bekommt ein Hausarzt in Westfalen-Lippe pro Fall rund 32 Euro aus dem Regelleistungsvolumen. Rechnet man Leistungen wie Labor oder Impfungen hinzu, sind zirka 48 Euro pro Fall möglich. Im Vergleich damit erscheint ein Fallwert von rund 80 Euro wie in den Verträgen in Bayern und Baden-Württemberg erzielbar zunächst verlockend. 
Nur wird nach Miks Meinung ein Unterschied verschwiegen: Die Honorarsumme, die für alle Hausärzte zur Verfügung steht, wird geringer. Der Grund: In die Hausarztverträge in Bayern und Baden-Württemberg müssen sich Patienten einschreiben; pro Patient wird also auf jeden Fall nur einmal ein Honorar ausgelöst. Bekannt ist jedoch, dass im Bundesdurchschnitt Patienten rund 1,4 Hausärzte pro Quartal aufsuchen.
Das heißt: 
bislang verdienen an einem Patienten mehrere Hausärzte. 
Die Konsequenzen daraus sind klar, findet Miks: „Das in Bayern und Baden-Württemberg verhandelte Honorar erscheint höher als es ist.“ Wenn Patienten sich auch in seiner Heimat in Hausarztverträge nach süddeutschem Muster einschreiben würden, müsste das Honorar bei knapp 90 Euro pro Fall liegen, um die Honorarverluste auszugleichen, die in Folge der Einschreibung und damit der strikt einmaligen Honorarzahlung entstehen würden.
Denn die Menge der fallzahlrelevanten Patienten würde sich für alle Hausärzte zusammen um 30 bis 40 Prozent reduzieren. Würde das Honorar für die Hausärzte betriebswirtschaftlich auf Basis eines Punktwerts von 5,11 Cent kalkuliert, wären mindestens 100 Euro angemessen.
Miks stört nach eigenem Bekunden nur die Milchmädchen-Rechnung der hausärztlichen Funktionäre. Generell hat er nichts gegen Verträge außerhalb der KV einzuwenden: „Wer auch immer ein überzeugendes Honorar aushandelt, bei dessen Vertrag bin ich morgen dabei.“

© Rie/aerzteblatt.de

 Deutschen Hausärzteverbands in Bayern


aktualisiert von Tholen, 12.02.2013, 07:35 Uhr



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